Europäische öffentliche Auftragsvergabe

Grundsätze

Die Grundsätze des europäischen öffentlichen Beschaffungswesens werden von der Generaldirektion Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU (GD WACHSTUM) aufgestellt.

Die EU-Leitlinien zum öffentlichen Beschaffungswesen, deren wichtigste Grundsätze die Transparenz, der offene Wettbewerb und die ordnungsgemäße Verwaltung der Verfahren sind, umfassen Ausschreibungen, deren Wert als höher als ein bestimmter Schwellenwert eingeschätzt wird. Sie sind so gestaltet, dass sie einen Beschaffungsmarkt erreichen, der wettbewerbsfähig, offen und gut reguliert ist - was von wesentlicher Bedeutung ist, um staatliche Mittel sinnvoll einzusetzen.

Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union

Alle Ausschreibungen der öffentlichen Hand, die bestimmte Auftragswerte übersteigen, müssen im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe S, Amtsblatt S oder ABl. S) veröffentlicht und so EU-weit bekannt gemacht werden.

Das Amtsblatt S steht nur in elektronischem Format zur Verfügung und der Zugriff darauf ist über die TED-Website möglich. Der Zugang zu TED ist gebührenfrei.

Über die aktuellen Ausschreibungen hinaus ermöglicht die TED-Datenbank den Zugang zu den Archiven der Reihe S für sämtliche Amtssprachen der EU. Der Nutzer kann über eine einzige Suchmaske multiple Suchkriterien wie z. B. geografische Daten, Dokumenttyp, Art des Auftrags, Stichwörter usw. auswählen oder eingeben.

Schwellenwerte

Die Schwellenwerte für Aufträge, ab denen eine Ausschreibung EU-weit veröffentlicht werden muss, sind in EU-Richtlinien festgelegt. Die folgende Tabelle informiert über die Art eines Auftrags, den Auftragswert (Schwellenwert) und die einschlägigen EU-Richtlinien.

Art des Auftrags Schwellenwert
Öffentliche Bauaufträge 5 382 000 EUR
Dienstleistungsaufträge 140 000 EUR
Lieferaufträge 140 000 EUR
Alle sonstigen Lieferungen und Dienstleistungen in den Bereichen Wasser, Energie und Verkehr 431 000 EUR

Ausführlichere Informationen zu Schwellenwerten sind auf der Seite der GD Wachstum zu finden.

Was wir veröffentlichen

Ausschreibende Stellen sind der Staat, Gebietskörperschaften, Einrichtungen des öffentlichen Rechts und Verbände, die aus einer oder mehreren dieser Körperschaften oder Einrichtungen des öffentlichen Rechts bestehen.

Jährlich werden von öffentlichen Stellen in der EU Liefer- und Bauaufträge in Höhe von mehr als 670 Milliarden Euro ausgeschrieben. Jeden Tag werden im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union mehr als 1000 Ausschreibungen veröffentlicht, die Bekanntmachungen in folgenden Rubriken umfassen:

  • Öffentliche Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge aus allen EU-Mitgliedstaaten;
  • Aufträge im Rahmen der Sektorenrichtlinie (für die Sektoren Wasser, Energie, Verkehr und Telekommunikation);
  • Öffentliche Aufträge von EU-Institutionen;
  • Aufträge im Rahmen der Außenhilfe und des Europäischen Entwicklungsfonds (AKP-Länder);
  • PHARE, TACIS und andere Aufträge aus Mittel- und Osteuropa;
  • Projekte, die von der Europäischen Investitionsbank (EIB), der Europäischen Zentralbank (EZB) und der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) finanziert werden;
  • Aufträge aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (Norwegen, Island und Liechtenstein);
  • Aufträge gemäß dem Abkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA), das im Rahmen des GATT/der Welthandelsorganisation (WTO) abgeschlossen wurde, Aufträge aus der Schweiz;
  • Bekanntmachungen betreffend Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigungen (EWIV);
  • Öffentliche Aufträge für Flugdienste.

Hinweis

Seit dem 1. Januar 2021 dürfen öffentliche Auftraggeber und Auftraggeber aus dem Vereinigten Königreich Vergabebekanntmachungen nicht mehr auf TED veröffentlichen, da die EU-Vorschriften über die Vergabe öffentlicher Aufträge nicht mehr für das Vereinigte Königreich und auch nicht mehr im Vereinigten Königreich selbst gelten.

Vergabebekanntmachungen für bis zum 31. Dezember 2020 veröffentlichte Verfahren werden weiterhin auf TED zugänglich gemacht. Öffentliche Auftraggeber und Auftraggeber aus dem Vereinigten Königreich müssen nämlich das EU-Recht nach wie vor auf laufende (d. h. auf die bis zum 31. Dezember 2020 veröffentlichten) Verfahren anwenden und daher relevante Bekanntmachungen (Berichtigungen von Vergabebekanntmachungen, Bekanntmachungen einer Auftragsvergabe bzw. von Auftragsänderungen usw.) an TED senden.